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Unsere Aufgabe und unser Anliegen ist es, unsere Kindertageseinrichtungen zu sicheren Orten zu machen und den größtmöglichen Schutz aller uns anvertrauten Kinder zu gewährleisten. Die institutionelle Prävention ist ein Querschnittsthema, das sich als „roter Faden“ durch unsere gesamte Arbeit zieht. Die Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Kindertageseinrichtung ist im §45, Abs. 2, Nr. 4 des SGB VIII gesetzlich verankert und somit Grundlage der Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung. Daraus ergibt sich für uns ein Schutzauftrag, dem wir mit der Umsetzung des Rahmenschutzkonzeptes gerecht werden.
Bischof Dr. Stephan Ackermann setzte mit Wirkung vom Januar 2019 das „Rahmenschutzkonzept zur Prävention gegen Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, an Kindern in katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier" in Kraft.
Dieses Rahmenschutzkonzept integriert die Anforderungen der Präventionsordnung und des Rahmenleitbildes für katholische Kitas im Bistum Trier.
Link zum Rahmenschutzkonzept:
https://www.bistum-trier.de/export/sites/portal/.galleries/dokumente/30_bildung_erziehung/Rahmenschutzkonzept__zur_Praevention_gegen_Gewalt_2019.pdf