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Reduzierung der Elternbeiträge ab August 2019

Durch das Saarländische Gute-Kita-Gesetz werden Eltern ab August 2019 bei den Elternbeiträgen finanziell entlastet.

Die Elternbeiträge sind an die Personalkosten der Kindertageseinrichtungen gekoppelt und duften bis zum Sommer 2019 25 Prozent nicht überschreiten.

Um eine größere Bildungsgerechtigkeit zu erreichen und die Teilhabe zu verbessern, beschloss die saarländische Landesregierung, Haushaltemittel sowie die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetzt des Bundes in die Absenkung der Elternbeiträge zu investieren.

Somit werden die Elternbeiträge ab dem 01. August 2019 stufenweise reduziert, indem sich per Gesetz, der durch Elternbeiträge zu finanzierende Anteil an den Personalkosten wie folgt verringert.

bis Juni 2019                      -               25 Prozent

zum 01.08.2019                -               21 Prozent

zum 01.08.2020                -               17 Prozent

zum 01.08.2021                -               13 Prozent

zum 01.08.2022                -               12,5 Prozent

Die Halbierung des Finanzierungsanteils der Eltern und dadurch eine deutliche Absenkung des Elternbeitrags sind somit gesetzlich verankert.

Die Verabschiedung des Gesetzes fand kurz vor der Sommerpause statt, so dass eine Absenkung des Elternbeitrags für die Einrichtungen der Katholischen KiTa gGmbH pünktlich zum August 2019 nicht möglich war. Eine Gültigkeit der neuen Beiträge wird aber in allen Fällen rückwirkend zum 01.08.2019 gewährt. Die überzahlten Gelder werden bis Januar 2020 an alle Eltern zurückgezahlt.

Einige saarländische Kommunen subventionieren aus eigenen Finanzmittel die Elternbeiträge, so dass der Anteil des Elternbeitrags bereits vor dem 01.08.2019 unter den gesetzlich 25 Prozent lag. In diesen Fällen fällt die Reduzierung des Beiträge geringer aus.

Sollten Sie Fragen zum Thema Elternbeitrag haben, schreiben Sie uns unter Elternbeitraege(at)kita-saar.de

Neben der Reduzierung der Elternbeiträge ist die Neuregelung der Geschwisterermäßigung ein wichtiger Bestandteil des Saarländischen Gute-KiTa-Gesetzes, welcher die Eltern finanziell entlastet. Weitere Informationen zur Geschwisterregelung finden Sie hier