Zum Gewährung der Geschwisterermäßigung muss eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung vorliegen sowie einer der folgenden Nachweise:
- Kindergeldbescheid: der Rang in der Kinderfolge wird durch die hier aufgeführten Kinder mit Geburtsdatum ermittelt. Die Kindergeldbescheinigung kann bei Familienkasse Saarland/Rheinland-Pfalz angefordert werden (Tel.: 0800-4555530)
- Kopie des Gehaltzettels auf dem die Kinder ersichtlich sind oder Bescheinigung der Bundeskindergeldkasse: gilt für Berufsgruppen, die das Kindergeld mit dem Gehalt ausgezahlt bekommen (z.B. Beamte wie Lehrer, Soldaten, Polizisten).
Die Eltern sind dazu verpflichtet, Änderungen im Kindergeldbezug dem Träger durch Vorlage eines neuen Bescheides unverzüglich anzuzeigen.
Die Einverständniserklärung zur Übermittlung der notwenigen Daten an das zuständige Kreisjugendamt muss dem Träger unterschrieben vorliegen und ist Voraussetzung zur Gewährung der Geschwisterermäßigung.
Ohne Vorlage eines der Bescheide sowie der unterschriebenen Einverständniserklärung wird die Geschwisterermäßigung nicht gewährt!